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• Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten sind gemäß HinSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten
• integriBOX richtet Ihnen die interne Meldestelle über ein digitales, anonymes Hinweisgebersystem ein und nimmt Ihnen die anfallende bürokratische Mehrarbeit ab
• So stellen Sie sicher, Rechtsverstöße aufzudecken und wirtschaftlichen Schaden sowie Reputationsschäden zu vermeiden
• Das Hinweisgebersystem integriBOX hilft Ihnen, Reputationsschäden abzuwenden
• Das Risiko, dass Fehlverhalten in die Öffentlichkeit gelangt, sinkt deutlich
• Frühzeitiges Erkennen von Fehlverhalten vermeidet wirtschaftliche Schäden
• Wettbewerbsvorteil durch Nachweis eines etablierten Hinweisgebersystems
• integriBOX ist einfach zu bedienen und erfüllt höchste Sicherheitsstandards
• integriBOX besteht aus
o einem integrierten Meldeportal (z.B. Website oder Firmen-Intranet)
o einem Fallbearbeiterportal, in dem ein zu bestimmender Fallbearbeiter die Hinweise entgegennimmt
integriBOX entspricht allen Anforderungen
• der EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937
• des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
• des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bzgl. des geforderten Meldesystems
integriBOX überwacht gesetzlich festgelegte Fristen zur Beantwortung von Hinweisen
• integriBOX ist einfach, sicher und anonym
• integriBOX speichert alle Daten datenschutz-konform verschlüsselt auf einem Hochsicherheits-Server in der Europäischen Union
• integriBOX sorgt für die permanente Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des Portals
• Unsere Kooperationspartner unterstützen Sie auf Wunsch bei der Fallbearbeitung
integriBOX beseitigt Hemmschwellen durch die Möglichkeit einer absolut anonymen und vertrauensvollen Kontaktaufnahme
• integriBOX stellt sicher, dass die Identität des Hinweisgebers jederzeit zu 100% geschützt bleibt
• Mitarbeiter müssen keine Nachteile befürchten und sind vor Repressalien geschützt
• integriBOX ist eine webbasierte Applikation und ist in kürzester Zeit einsetzbar
• integriBOX übermittelt Ihnen eine Internet-Adresse, die Sie auf Ihrer Website oder im Intranet verlinken
• Alle Zugriffe auf das Melde- sowie das Fallbearbeiterportal erfolgen verschlüsselt über das Internet
• Es sind keine Investitionen in Ihre IT-Infrastruktur erforderlich
• Es wird keine Rechnerkapazität bei Ihnen benötigt
• integriBOX ist mehrsprachig
• Der Hinweisgeber wählt eine der angebotenen Sprachen
• Der Fallbearbeiter kann die Hinweise in seiner Sprache lesen und bearbeiten
• integriBOX ist eine rein technische Dienstleistung
• integriBOX darf aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes Hinweise nicht entgegennehmen, nicht prüfen und insbesondere auch nicht rechtlich bewerten
• Die Hinweise und Daten kann ausschließlich der von Ihnen beauftragte Fallbearbeiter sehen
• integriBOX kann auf Wunsch für Sie den Kontakt zu spezialisierten Rechtsanwälten herstellen, die Sie bei der Fallbearbeitung qualifiziert unterstützen
Ja, integriBOX ist vollkommen barrierefrei. Das Meldeportal kann vom Nutzer vielfältig angepasst werden und kann auch von Menschen mit Sehschwächen komfortabel genutzt werden. Damit erfüllen Sie bereits heute die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen.
• Die eingehenden Hinweise müssen rechtlich bewertet werden
• Sollten Sie über solche Expertise nicht verfügen, kann integriBOX seinen erfahrenen Kooperationspartner (Altenburg.net) empfehlen
• integriBOX überwacht gesetzlich festgelegte Fristen zur Beantwortung von Hinweisen
• Rechtsanwälte sind zu einer besonderen Vertraulichkeit verpflichtet
• Für die Beurteilung der Hinweise bezüglich strafrechtlicher, zivilrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder auch interner Compliance-Relevanz sind Spezialisten von Vorteil
• Der Kooperationspartner von integriBOX hat spezialisierte Rechtsanwälte, die für die qualifizierte Mandatsbearbeitung über die notwendige fachliche Expertise verfügen
• integriBOX richtet selbstverständlich auch gerne für Ihre Compliance-Abteilung oder Ihre Rechtsanwaltskanzlei das Fallbearbeiterportal ein
• integriBOX ist preiswert
• Für die individuelle Konfiguration und die Bereitstellung ist ein einmaliger Betrag zu bezahlen
• Für den laufenden sicheren Betrieb, das Hosting und die Verschlüsselung berechnen wir eine monatliche Gebühr, deren Höhe von der Anzahl der Beschäftigten abhängt
• Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an, am besten per E-Mail an info@integribox.com (mailto:info@integribox.com)
Häufig gestellte Fragen
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